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Gewaltenteilung

Julius Möller • Zuletzt aktualisiert: 1. Dezember 2021
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Was ist Gewaltenteilung?

Die Gewaltenteilung ist ein zentrales Organisationsprinzip in den meisten demokratischen Staaten. Sie besagt, dass ein und die selbe Institution oder Person nur in einer der drei staatlichen Gewalten wirken darf.

Der Zweck der Gewaltenteilung ist es, die Ansammlung von zu viel Macht bei einzelnen Personen oder Institutionen zu verhindern. So sollen Freiheit und Demokratie im entsprechenden Staat gesichert werden.

Die drei Gewalten sind die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (ausführende Gewalt) und die Judikative (rechtsprechende Gewalt).

Die Legislative

Die Legislative ist die gesetzgebende Gewalt. Zu ihr gehören die verschiedenen Parlamente vom Europaparlament, über den Bundestag bis zu den Parlamenten der unteren Verwaltungsebenen.
Mitglieder der Legislative werden in Deutschland direkt vom Volk gewählt.

Die Exekutive

Die Exekutive ist die ausführende Gewalt. Sie umfasst unter anderem die verschiedenen Regierungen, die Verwaltung und die Polizei.

Wie der Name schon sagt, ist die Exekutive die Gewalt, die dafür sorgen soll, dass der Staat jeden Tag so läuft, wie es von der gesetzgebenden Gewalt vorgesehen ist.

In Deutschland hat die Exekutive in Form von Rechtsverordnungen selbst begrenzte Befugnisse, Regeln aufzustellen. Diese haben jedoch nie den Rang von Gesetzen, sondern müssen sich vielmehr im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen.

Die Judikative

Die Judikative ist die rechtsprechende Gewalt. Zu ihr gehören die Gerichte. Richter sollen immer als neutrale Kraft unparteiisch gegen jeden Recht sprechen können. Sie sind bei ihren Entscheidungen nur an Recht und Gesetz gebunden.

Gewaltenteilung in verschiedenen Systemen

Nachdem eine Form der Gewaltenteilung erstmals in der US-Amerikanischen Verfassung festgeschrieben wurde, haben sich, als das Prinzip von immer mehr neuen Staaten eingeführt wurde, allerlei unterschiedliche Ausprägungen gebildet.

Zentraler Konflikt bei der Ausgestaltung ist der Balanceakt zwischen der Verhinderung von Machtkonzentration auf der einen Seite und der Verhinderung von totaler gegenseitiger Blockade auf der anderen Seite.

So haben sich Systeme gebildet, die sehr genau auf der klassischen Gewaltenteilung als Gewaltentrennung beharren. Die Gewalten sollen möglichst von einander unabhängig sein.

Ein Beispiel dafür sind die USA. Dort werden die obersten Parlamente, sowie der Präsident jeweils direkt vom Volk gewählt, haben also eine eigenständige Legitimation. Und schon bei der Benennung der Regierung und der Verfassungsrichter dürfen beide wieder mitreden.

Gewaltenteilung in Deutschland

Deutschland ist eher ein Beispiel für das andere Ende des Spektrums. Man setzt hier auf eine, im weltweiten Vergleich, hohe Verschränkung der Gewalten.

Die Legislative besitzt eine Vormachtstellung, da sie die anderen Gewalten erst legitimiert, indem sie sowohl den jeweiligen Regierungschef (Teil der Exekutive) sowie die Besetzung des Verfassungsgericht (Teil der Judikative) wählt.

Zudem ist sie an der Wahl des Bundespräsidenten beteiligt, welcher als Staatsoberhaupt in Deutschland keiner Gewalt zugeordnet ist.

Vertikale Gewaltenteilung

Der Begriff "Vertikale Gewaltenteilung" beschreibt das Gewaltenteilungsprinzip, nach dem nicht alle Kompetenzen auf einer bestimmten Verwaltungsebene gebündelt sind. In Deutschland darf der Bundestag bspw. nicht bestimmen, wo die Gemeindevertretung eine Mülldeponie hinbaut, wo der örtliche Schulbus entlangfährt oder wie hoch die Gewerbesteuer in der Gemeinde sein soll.

Die Landesebene bestimmt beispielsweise über die Bildungspolitik und damit die Schulen und regelt verschiedene Steuern wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer. Über den Bundesrat können die Länder auch gemeinsam in die Gesetzgebung des Bundes eingreifen.

Siehe auch: Föderalismus, Subsidiaritätsprinzip.

Die Vierte Gewalt

Wenn von der „Vierten Gewalt“ die Rede ist, meint man damit die Medien. Das ist keine Rolle, die in der Verfassung festgehalten ist.

Trotzdem werden sie häufig so genannt, da sie auch eine Kontrollfunktion besitzen.

Dadurch, dass die Medien die Öffentlichkeit über die Vorgänge im Land und das Handeln der Gewalten informieren, sorgen sie erst dafür, dass sich die einzelnen Menschen eine eigene Meinung bilden können.

Die Medien haben aber auch eine gewisse Macht, indem sie beispielsweise die Aufmerksamkeit auf bestimmte Themen lenken können und so die anderen Gewalten quasi dazu zwingen, sich auch damit zu beschäftigen.

Sie sind ihrerseits aber auch durch Gesetze reguliert und an die Rechtsprechung gebunden.

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Extremismus

6. Januar 2022  •  Julius Möller
Der Begriff Extremismus bezeichnet politische Einstellungen, die außerhalb des demokratischen Spektrums stehen. Er umfasst also Parteien, Organisationen und Positionen, die sich gegen die grundlegenden Werte und Regeln der Demokratie wenden.
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