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Was ist Föderalismus?

In einem föderalen Staat kann die Ebene des Bundes nicht beliebig über die Angelegenheiten der Bundesländer bestimmen: Denn sie sind selber Staaten mit begrenzter Souveränität. Sie können also gewisse Entscheidungen und Gesetzte eigenständig bestimmen. Der Föderalismus ist Teil der vertikalen Gewaltenteilung.

Immer unterschiedlich ausgestaltet

Wie genau sich die Aufgaben zwischen dem Bundesstaat und den Bundesländern verteilen, ist von Föderalstaat zu Föderalstaat unterschiedlich. Grundsätzlich sind die Verfassungen solcher Staaten jedoch so gestaltet, dass weder der Bundesstaat noch die Bundesländer dem anderen eindeutig übergeordnet sind.

In Deutschland ist der Föderalismus im Artikel 20 des Grundgesetzes unveränderlich festgeschrieben. Er gestaltet sich konkret so aus, dass die Bundesländer jeweils eine eigene Landesverfassung und damit einhergehend eigene Institutionen für die Legislative, Exekutive und Judikative haben.

Flickenteppich der Gesetze

Immer wieder ist von einem „Flickenteppich“ die Rede. Zum Beispiel bei der Bildungspolitik oder bei den Kriterien, nach denen Geflüchtete im Land bleiben dürfen. Damit soll kritisiert werden, dass unterschiedliche Bundesländer diese Dinge unterschiedlich regeln. Kritikern nach wirkt es so, als ob die Regeln im gesamten Staat nur behelfsmäßig zusammengeschustert wurden - eben wie ein Flickenteppich.

Befürworter sehen aber gerade in der regionalen Angepasstheit der Regelungen die Stärke des Föderalstaates. Interessant ist: Der Föderalismus wird so gut wie nie offen diskutiert. In Debatten um „Flickenteppichmaßnahmen“ geht häufig verloren, dass es im Kern um die Sinnhaftigkeit einer föderalen Staatsordnung geht.

Überall unterschiedliche Coronamaßnahmen

Ein gutes Beispiel für den Föderalismus kann man in der momentanen Zeit regelmäßig in den Nachrichten beobachten. Wenn über neue Coronamaßnahmen beraten wird, besprechen sich in der Regel zunächst die Ministerpräsidenten der Bundesländer und die Regierungschefin des Bundes. Dann geht jeder wieder nach Hause, und bespricht die Maßnahmen mit der Regierung des jeweiligen Bundeslandes. Am Tag darauf werden dann in jedem Land unterschiedliche Maßnahmen verkündet. Die Aufgabe, diese Maßnahmen zu beschließen, fällt nämlich in der Regel in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.

Siehe auch: Subsidiaritätsprinzip.

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