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Lobbyismus

Julius Möller • Zuletzt aktualisiert: 29. November 2021
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Was ist Lobyismus?

Lobbyismus bezeichnet eine bestimmte Form der politischen Interessenvertretung. Vertreter von Interessengruppen (das können zum Beispiel Wirtschaftsverbände, Gewerkschaften oder NGOs sein) versuchen dabei, vor allem durch persönliche Beziehungen, Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse oder die Regierung zu nehmen.

Der Begriff ist negativ konnotiert, weshalb Interessenverbände nicht darunter auftreten, sondern Begriffe, wie "public affairs", "Politikberatung" oder "politische Kommunikation" verwenden.

Heutzutage gewinnt eine neue Form von Lobbyismus stark an Bedeutung. Es sollen nicht mehr einzelne Politiker, sondern die öffentliche Meinung beeinflusst werden.

Das ist für Interessengruppen deshalb interessant, weil sich die Dringlichkeit, mit der sich Politiker bestimmten Themen widmen, häufig stark an der öffentlichen Wahrnehmung dieser Themen orientiert. So können Themen sehr schnell vergleichsweise einfach auf die politische Tagesordnung gesetzt werden.

Grundsätzlich legitim - häufig problematisch

Der Versuch, auf politische Akteure Einfluss zu nehmen, ist grundsätzlich legitim und auch an verschiedenen Stellen im Grundgesetz festgeschrieben. Dem Lobbyismus wird jedoch nachgesagt, dass er häufig problematische Formen annimmt. Er wird in der Regel mit mangelnder Transparenz und einer einseitigen Einflussnahme, manchmal sogar mit gekauften Entscheidungen, assoziiert.

Außerdem wird häufig kritisiert, dass nicht jeder die gleichen Möglichkeiten hat, politischen Einfluss zu nehmen. So entstehe der Eindruck wichtigerer und unwichtigerer Interessen. Wer einen wie großen Einfluss auf politische Entscheidungen hat, sollte in einer Demokratie aber eigentlich den Wählern überlassen sein.

Wenn Lobbyismus darauf abzielt, die öffentliche Meinung zu beeinflussen, ist es für die Menschen außerdem häufig nicht ersichtlich, wer jetzt wirklich hinter einer Werbekampagne oder bestimmten Studien steckt. Auch deshalb wird Lobbyismus häufig als zu undurchsichtig kritisiert.

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Rechtsstaat

1. Dezember 2021  •  Julius Möller
Man bezeichnet einen Staat als Rechtsstaat, wenn die Regierung und die Verwaltungen des Staates nur im Rahmen bestehender Gesetze handeln dürfen. Als Bürger ist man also nicht staatlicher Willkür ausgeliefert, sondern hat auch dem Staat gegenüber Rechte. Außerdem können staatliche Entscheidungen von unabhängigen Gerichten überprüft und im Notfall auch verboten werden.
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